1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Fotobox-Loreley GbR, Rheinstr. 25, 56357 Ruppertshofen.
1.2 Anderslautende Bedingungen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind.
1.3 Diese AGB gelten als vereinbart, wenn sie dem Kunden vor Vertragsschluss (auch über das Internet) zur Verfügung gestellt wurden und der Kunde den Vertrag ausdrücklich oder konkludent durch die Annahme der Leistung bestätigt, spätestens aber mit der Annahme des Angebots von der Fotobox-Loreley GbR bzw. der Entgegennahme der Leistung. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen - sie erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, die Fotobox-Loreley GbR erkennt diese schriftlich
2. Vertragsschluss und Umfang der Lieferung
2.1 Ein Vertrag kommt grundsätzlich mit der schriftlichen Annahme des Angebots von der Fotobox-Loreley GbR durch den Kunden (Rücksendung des unterschriebenen Vertrags per Post oder Mail) zustande.
2.1.1 Die Fotobox-Loreley GbR erbringt mit der Fotobox / Photobooth ausschließlich Leistungen zur digitalen Aufzeichnung und Reproduktion von Bildaufnahmen. Art, Ort, Zeit und Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen sowie spezielle zu berücksichtigende Kundenwünsche sind in dem jeweiligen Vertrag bestimmt. Mitarbeiter von der Fotobox-Loreley GbR sind zu gesonderten Zusagen, welche die zu erbringenden Leistungen betreffen, grundsätzlich nicht berechtigt, es sei denn, solche Zusagen werden von der Geschäftsführung schriftlich bestätigt.
2.1.2 Darüber hinaus erbringt die Fotobox-Loreley GbR auch andere sonstige Leistungen wie bspw. das Erstellen von Layouts für Bilder der Fotobox.
2.2 Die Fotobox-Loreley GbR erbringt die Leistungen durch die Bereitstellung von geeigneten Geräten (Photobooth) und deren Betreuung durch Personal entsprechend der vertraglichen Regelungen. Die Fotobox-Loreley GbR ist berechtigt, Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen.
2.3 Einen Erfolg ihrer Leistungen (z.B. einer besonderen Werbeaktion durch die Benutzung der Fotobox) im Sinne des Werkvertragsrechts schuldet die Fotobox-Loreley GbR nicht.
2.4 Nach Zugang einer Anfrage unterbreitet der Vermieter dem Mieter ein individualisiertes Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages. Mittels einer Buchungsanfrage entscheidet sich der Mieter für ein unterbreitetes Angebot. Der Vertrag kommt erst durch Übersendung einer Auftragsbestätigung per Mail durch den Vermieter zustande.
2.5 Für Umfang und Ausführung der Lieferung und Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung bzw. der geschlossene Vertrag maßgebend. Material oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Angaben und Mitteilungen des Mieters sind nur verbindlich, wenn in der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
2.6 Änderungen, Ergänzungen oder Abweichungen von der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag werden nur wirksam, wenn sie schriftlich vom Vermieter anerkannt worden sind.
3. Abhol- und Rückgabebedingungen
3.1 Abhol- und Rückgabezeitpunkte für die Mietobjekte werden bereits im Zuge der Auftragserteilung festgelegt und mit der Auftragsbestätigung bestätigt. Es handelt sich um den jeweils ersten bzw. letzten Tag des Mietzeitraums.
3.2 Bei Auftragsbestätigung bzw. Vertragsabschluss wird bereits ein Zeitrahmen festgelegt. Spätestens eine Woche vor dem vereinbarten Abhol- oder Übergabetermin wird der Mieter vom Vermieter kontaktiert, um näheres zum Abholzeitpunkt zu vereinbaren. Sollte es zu einer Änderung der Kontaktdaten wie z.B. der Telefonnummer kommen, muss der Mieter den Vermieter schriftlich informieren und die Änderung mitteilen
3.3 Bei der Abholung erfolgt eine ca. 20-minütige Einweisung und ein Funktionstest der Fotobox. Außerdem wird die Kaution in bar hinterlegt.
3.4 Die Rückgabe der Fotobox erfolgt innerhalb eines 15-minütigen Zeitfensters, in dem eine umfassende Funktionsprüfung der Fotobox durchgeführt wird. Die Kaution wird dem Mieter nach erfolgreichem Funktionstest und erfolgreicher Prüfung auf Vollständigkeit des Zubehörs erstattet.
4. Abhol- & Rückgabeort
4.1 Wenn nicht anders vereinbart erfolgt die Rückgabe an folgende Anschrift:
Fotobox-Loreley GbR, Rheinstr. 25, 56357 Ruppertshofen
5. Mietzeitraum
5.1 Der Mietzeitraum ergibt sich aus dem in der Auftragsbestätigung und in dem geschlossenen Vertrag angegebenen Zeitraum.
5.2 Eine Verfügbarkeitsgarantie für den gesamten Mietzeitraum kann nicht zugesichert werden, da unvorhergesehene Umstände wie kurzfristige Defekte dazu führen können, dass Reparaturen erforderlich sind. Sollte die Fotobox aufgrund eines Defekts nicht bereitgestellt werden können, wird dem Kunden eine Rückerstattung angeboten.
5.3 Für die vollständige Leistungserbringung ist es erforderlich, dass das Mietobjekt für die vereinbarte(n) Veranstaltung(en) betriebsbereit ist. Fotobox-Loreley GbR setzt alles daran, dies zu erfüllen.
5.4 Wird der Mietgegenstand ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht zum vereinbarten Abgabedatum zurückgegeben, behält sich der Vermieter das Recht vor, je nach Dauer der Verspätung, zusätzliche Gebühren von bis zu 70,00 € zu erheben. Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Mieter gestattet in diesem Fall die Aufrechnung mit der hinterlegten Kaution.
5.5 Ergeben sich durch Verschiebung von Anfang- und Endzeiten von Veranstaltungen Mehrzeiten oder ergeben sich zusätzliche (Warte-)Zeiten, so ist der Vermieter berechtigt, den vereinbarten Mietpreis für den Mehraufwand zu erhöhen.
5.6 Änderungswünsche des Mieters an dem Mietzeitraum und damit an den Abhol- und Rückgabezeitpunkten können nur mit Zustimmung des Vermieters erfolgen.
6. Mietpreise und Zusatztage
6.1 Die Mietpreise unserer Fotobox beziehen sich auf den im Angebot festgelegten Zeitraum, wobei lediglich der/die tatsächliche/n Veranstaltungstag/e gemäß der Auftragsbestätigung berechnet wird/werden. Die Übergaben vor bzw. nach diesem Termin stellt lediglich eine Vereinfachung für unsere Kunden dar.
6.2 Sollte die Fotobox innerhalb des vereinbarten Mietzeitraums an weiteren Tagen genutzt werden, ohne dass dies vertraglich vereinbart wurde, wird für jeden zusätzlichen Tag eine Gebühr in Höhe von 70,00 € berechnet.
7. Zahlungsvereinbarungen
7.1 Zahlungen sind binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten.
7.2 Die Kaution von 150,00 € ist sofort bei Übergabe des Mietobjekts in Bar oder per PayPal zu leisten.
7.2.1 Die Kaution wird nach fristgerechter, vollständiger und unbeschädigter Rückgabe per ursprünglicher Zahlungsart erstattet. Sollte eine Beschädigung oder ein Diebstahl vorliegen, wird die Kaution einbehalten und mit anfallenden Kosten verrechnet.
7.3 Sofern keine genauere Anweisung oder Vereinbarung besteht, sind die akzeptierten Zahlungswege Banküberweisung, PayPal oder in Bar. Sofern Gebühren für die Zahlung anfallen, insbesondere PayPal-Gebühren, hat der Kunde diese zu tragen.
7.4. Im Falle von Zahlungsverzug kann der Vermieter Verzugszinsen in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatzes verlangen. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt dem Vermieter unbenommen. Ferner können Mahngebühren entstehen, die der Mieter zu zahlen hat.
7.5 Eine Aufrechnung gegen Ansprüche des Vermieters ist zulässig, wenn die Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, ausgeübt werden.
8. Widerrufsrecht und Folgen
8.1 Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalten der Auftragsbestätigung oder Vertragsschluss hat der Kunde das Recht, die Buchung zu widerrufen. Hierbei müssen keine Gründe benannt werden.
8.2 Der Mieter kann den Vertrag allerdings nur solange widerrufen, solange die Leistung noch nicht vollständig erbracht wurde. Wenn der Mietzeitraum innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist beginnt, stimmt der Mieter ausdrücklich zu, dass sein Widerrufsrecht nach vollständiger Vertragserfüllung erlischt.
8.2.1 Der Mieter verzichtet auf sein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB, sofern individuell erstellte Produkte betroffen sind (bspw. das Erstellen von Layouts).
8.3 Der Widerruf ist in Schriftform zu richten an:
Fotobox-Loreley GbR, Rheinstr. 25, 56357 Ruppertshofen
Oder per Mail an: info@fotobox-loreley.de
8.4 Folgen des Widerrufs: Der Vermieter ist damit verpflichtet, den vollen Mietpreis unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen zurückzuzahlen, sofern dieser schon geleistet wurde. Ansonsten entfallen alle Ansprüche des Vermieters gegenüber dem Mieter sowie umgekehrt. Dies gilt ab dem Tag des Widerrufs. Als Zahlungsmittel wird dabei dasselbe verwendet, mit welchem Sie uns den Mietpreis überwiesen haben. Zusätzliche Kosten wegen der Rückzahlung werden nicht erstattet.
8.5 Sofern bereits mit Arbeiten begonnen wurde, die vereinbart wurden (bspw. Erstellen von Layouts o.ä.), hat der Kunde entstandene Aufwendungen und geleistete Arbeitszeit zu ersetzen.
9. Vertragliche Rücktrittsrechte
9.1 Dem Mieter wird ein vertragliches Rücktrittsrecht eingeräumt, welches jedoch zur Ausübung der vorherigen Zustimmung des Vermieters bedarf. Im Fall eines Rücktritts des Mieters werden folgende Beträge in Rechnung gestellt:
bei Rücktritt innerhalb des gesetzlichen Widerrufsrecht (14 Tage): gebührenfrei
bei Rücktritt bis zum 60. Tag vor Beginn des Mietzeitraums: gebührenfrei
bei Rücktritt bis zum 28. Tag vor Beginn des Mietzeitraums: 50% des Brutto-Mietpreises;
bei Rücktritt vom 27. bis 15. Tag vor Beginn des Mietzeitraums: 75% des Brutto-Mietpreises;
bei Rücktritt vom 14. bis 7. Tag vor Beginn des Mietzeitraums: 90% des Brutto-Mietpreises.
Ab dem 6. Tag vor Beginn des Mietzeitraums hat der Mieter kein Rücktrittsrecht mehr.
9.2 Die Stornogebühren decken bereits entstandene Aufwendungen sowie den entgangenen Mieterlös ab, da kurzfristige Stornierungen eine anderweitige Vermietung der Fotobox unmöglich machen. Der Mieter hat das Recht einen geringen Schaden nachzuweisen, ebenso kann der Vermieter einen höheren nachweisen.
9.3 Bei nach Vertragsschluss dem Vermieter bekannt gewordener Vermögensverschlechterung oder bei Zahlungsverzug des Mieters ist der Vermieter zum Rücktritt von allen noch nicht vollständig erfüllten Verträgen berechtigt. Für diesen Fall steht dem Vermieter ungeachtet weiterer gesetzlicher Ansprüche ein pauschalisierter Schadenersatz für entgangenen Gewinn i.H.v. 20 % des Bruttomietpreises der bestellten, aber nicht bezahlten Ware zu. Dem Mieter wird der Nachweis eines geringeren, dem Vermieter der Nachweis eines höheren Schadens gestattet.
9.4 Sofern eigene Layouts oder andere besondere Wünsche vereinbart wurden, für die der Fotobox-Loreley GbR bereits Aufwendungen entstanden sind, hat der Kunde diese ungeachtet von Ziffer 8.1 vollständig zu erstatten.
10. Vertragspflichten und Haftung
10.1 Der Vermieter haftet für Schäden nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten betroffen sind.
Der Mieter haftet für Schäden durch Dritte nur, wenn diese mit seiner Zustimmung oder durch unzureichende Sicherung der Mietsache Zugang zur Fotobox erhalten haben.
10.2 Der Mieter hat das Mietobjekt sorgsam zu behandeln. Er hat dabei die technischen Vorschriften und Betriebs- sowie Verpackungsanweisungen zu befolgen. Das Mietobjekt ist vom Mieter im gleichen Zustand und in gleicher Verpackung wieder zurückzugeben.
10.3 Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter dies unverzüglich mitzuteilen. Es ist ein Protokoll anzufertigen mit Namen und Anschriften der Beteiligten, soweit bekannt, sowie der Schadenshergang zu beschreiben.
10.4 Der Mieter haftet für alle Verluste und/oder Schäden, die während der Mietzeit sowie Hin- und Rücktransport an dem Mietobjekt entstehen. Der Mieter haftet für Schäden durch Dritte nur, wenn diese mit seiner Zustimmung oder durch unzureichende Sicherung der Mietsache Zugang zum Mietobjekt erhalten haben. Auf die Aufsichtspflicht nach Ziffer 10.10 sei hingewiesen. Der Mieter hat den Nachweis zu erbringen, alles in seiner Macht Mögliche zur Sicherung getan zu haben. Bei Schäden oder Verlust haftet er insbesondere für erforderliche Reparaturkosten; bei Totalschaden, Diebstahl oder Verlust für den Zeitwert der Ware; für erforderliche Gutachterkosten; bei Schäden für den merkantilen Minderwert; für dem Vermieter entstehenden Ausfallschaden für die Dauer einer Reparatur bzw. im Falle von Diebstahl oder Verlust für die angemessene Dauer einer Ersatzbeschaffung.
10.5 Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten tritt der Mieter an den Vermieter ab.
10.6 Der Mieter haftet ferner für alle Verluste und/oder Schäden, die während Hin- und Rücktransport an der Ware entstehen, nach Maßgabe der Ziffer 10.4.
10.7 Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt am letzten Tag des Mietzeitraums zurückzugeben. Bei Überschreitung dieser Frist ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter entstehende Schäden zu ersetzen (z.B. entgangener Gewinn bei unmöglich gewordener Weitervermietung).
10.8 Während des gesamten Mietzeitraums geht die Gefahr für die Mietsache und übernommene Gegenstände auf den Mieter über. Dieser haftet für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache sowie für alle Sach- und Personenschäden, die im mittelbaren und unmittelbaren Zusammenhang zur Mietsache und deren Nutzung stehen.
10.9 Der Vermieter haftet nicht für einen eventuellen Verdienstausfall des Mieters aufgrund der Unbrauchbarkeit des Mietobjektes. Eine Minderung der Miete ist ausgeschlossen, wenn der Mieter durch eigenes Verschulden oder Dritter am Gebrauch der Mietgeräte gehindert wird.
10.10 Das Mietobjekt darf während des Betriebs nicht unbeaufsichtigt gelassen werden; der Mieter ist für Brandschutzvorkehrungen verantwortlich.
10.11 Die Fotobox darf ausschließlich während des Betriebs ordnungsgemäß am Stromnetz angeschlossen sein. Sofern Schäden am angeschlossenen Stromnetz entstehen, trägt der Mieter die Verantwortung hierfür. Der Mieter hat sicherzustellen, dass eine stabile Stromversorgung gewährleistet ist. Schäden durch Überspannung oder Stromausfälle liegen in der Verantwortung des Mieters.
10.12 Der Vermieter rät dem Mieter, seine Haftpflichtversicherung über den Gebrauch der Mietgeräte zu informieren und einen bestehenden Versicherungsschutz abzuklären. Generell ist es empfehlenswert, einen Haftpflichtversicherungsschutz für das Mietobjekt zu erlangen. Ein Versicherungsschutz ist nicht Bestandteil des Mietvertrags.
11. Leistungsstörung
11.1 Nach erfolgreichem Funktionstest wird vermutet, dass das Gerät zum Zeitpunkt der Übergabe funktionsfähig war. Der Mieter kann nachweisen, dass eine Störung vorlag, die nicht auf ihn zurückzuführen ist.
11.2 Zeigt sich beim Betrieb des Mietobjekts während der Mietzeit ein offensichtlich technischer Mangel, so hat der Mieter den Vermieter sofort und unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, um weitergehende Beschädigungen zu vermeiden. Der weitere Gebrauch der Geräte ist unverzüglich zu unterlassen, sofern der Vermieter das dann anordnet.
11.3 Soweit sich Leistungsstörungen aus Gründen ergeben, die auf mangelnden Mitwirkungspflichten des Kunden beruhen oder durch dessen Veranstaltungsteilnehmer veranlasst sind, bleiben die Ansprüche der Fotobox-Loreley GbR aus dem Vertrag unberührt.
11.4 Beruhen Leistungsstörungen auf technischen Problemen die der Mieter nicht zu verschulden hat, so bemüht sich die Fotobox-Loreley GbR um schnellstmögliche Beseitigung, sollte dieses nach Einschätzung der Fotobox-Loreley GbR nicht möglich sein, wird die erbrachte Leistung abgerechnet; eine Nacherfüllung entfällt. Eine Mangelbeseitigung durch den Kunden ist ausgeschlossen. Der Schadenersatz ist auf den Betrag begrenzt, den der Mieter aus dem Vertrag an den Vermieter schuldet. Der Mieter trägt die Beweislast, dass der Vermieter etwaige Störungen zu verschulden hat.
11.5 Ein Ersatzanspruch auf ein Tauschgerät besteht nicht. Der Mieter haftet für den unsachgemäßen Einsatz der Fotobox. Aufgetretene Schäden am Mietgerät, die der Mieter zu vertreten hat, werden auf Kosten des Mieters von einem Fachbetrieb instandgesetzt.
11.6 Die Fotobox-Loreley GbR ist zur sofortigen Wegnahme ihrer Geräte berechtigt, wenn ihr aus wichtigem Grund durch Verschulden des Kunden oder dessen Veranstaltungsteilnehmer ein Verbleib nicht bis zum Ende der Veranstaltungszeit zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde oder die Veranstaltungsteilnehmer die Geräte nicht ordnungsgemäß und nach Anweisung der Mitarbeiter von Fotobox-Loreley GbR gebrauchen oder die Geräte erheblich gefährdet sind. Alle Vergütungsansprüche des Vermieters bleiben hiervon unberührt
12. Mitwirkungspflicht des Kunden
12.1 Der Kunde wird die Fotobox-Loreley GbR bei der Erbringung ihrer Leistungen in erforderlicher und angemessener Weise unterstützen. Der Kunde duldet den Zugang zum Aufstellungsort der Geräte und den Aufenthalt des Personals der Fotobox-Loreley GbR zum zeitgerechten Aufbau vor der Veranstaltung, während der Veranstaltung bis zum Ende und zum Abbau der Geräte, sofern dies vereinbart wurde.
12.2 Sollen die Geräte in Räumlichkeiten Dritter verwendet werden, sorgt der Kunde vor Beginn der Veranstaltung für eine entsprechende Duldung des Dritten, sofern dies erforderlich ist. Gegebenenfalls erforderliche Zutrittsberechtigungen wie z.B. Ausstellerausweise zu Messen und evtl. erforderliche Einfahrts- und Parkberechtigungen sind durch den Kunden zu beschaffen und bis spätestens 3 Tagen vor der Veranstaltung an die Fotobox-Loreley GbR zu übergeben.
12.3 Für geeignete Stromquellen (in der Regel 220V/16A Schukoanschluss) und die entstehenden Kosten der Stromentnahme ist der Kunde verantwortlich.
12.4 Auf die aufgestellten Geräte als mögliche Gefahrenquelle werden die Teilnehmer vom Kunden ausdrücklich am Veranstaltungsort hingewiesen, ebenso darauf, dass die Teilnehmer ggf. mit der Nutzung der Aufnahmegeräte ihre Einwilligung zur Veröffentlichung ihres Fotos durch den Kunden (zu Marketingzwecken) geben. Die Fotobox-Loreley GbR jedenfalls wird vom Mieter von jeglichen rechtlichen Aufklärungspflichten gegenüber Dritten bei der Nutzung der Fotobox befreit.
13. Datenspeicherung, Urheberrecht und Nutzungsrechte
13.1 Der Vermieter ist berechtigt, Daten über den Mieter, die er aufgrund der Geschäftsbeziehung erhalten hat, zu speichern und für geschäftliche Zwecke im Sinne der geltenden Datenschutzgesetze zu verwenden. Auf die beigefügten Datenschutzhinweise des Vermieters wird verwiesen.
13.2 Der Vermieter ist berechtigt, nach erfolgreichem Abschluss des Vertrages den Mieter als Referenzkunden zu Werbe- oder Informationszwecken gegenüber Dritten zu benennen. Der Mieter kann dem jederzeit widersprechen.
13.3 Der Fotobox-Loreley GbR steht keinerlei Urheberrecht an sämtlichen digitalen Aufzeichnungen in jeglicher Form und Darstellungsweise nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu; dieses liegt in vollem Umfang beim Mieter.
13.4 Der Besitz der Erzeugnisse liegt ab dem Moment der Erstellung bis zur vollständigen Löschung in der Cloud beim Mieter. Die Fotobox-Loreley GbR erlangt keinen Besitz an den Bildern.
13.5 Die Fotobox-Loreley GbR versteht sich selbst als Dienstleister bei der Erstellung und Weiterverteilung der Fotos, indem sie eine Fotobox und den Cloud-Speicher zur Verfügung stellt. Jegliche Ansprüche aus der Verteilung der Bilder hat der Mieter zu verantworten. Die Bilder werden nach 90 Tagen aus der Cloud unwiderruflich gelöscht, sofern keine Verlängerung vereinbart wurde.
13.6 Der Vermieter haftet nicht für die mit der Fotobox erstellten Bilder und deren Verwendung. Ferner haftet der Vermieter in keiner Form für Missbrauch, den ein Teilnehmer des Events mit ausgedruckten oder digitalen Fotos von anderen Teilnehmern eventuell betreiben könnte.
13.7 Die Erstellung von Nacktbildern oder Bildern mit Gewaltverherrlichung, Jugendgefährdung oder Diskriminierung jeglicher Art sind strengstens verboten. Ebenso sind alle anderen, strafrechtlich relevanten Bilderzeugnisse streng verboten. Der Vermieter wird in solchen Fällen eine Anzeige erstatten.
14. Schriftformklausel, Schlussbestimmungen
14.1 Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
14.2 Die Vertragsparteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr gilt deutsches Recht. Die Anwendung der Kollisionsnormen des EGBGB ist ausgeschlossen.
14.3 Erfüllungsort für alle Leistungen, insbesondere Lieferung und Zahlung, ist Ruppertshofen.
14.4 Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird Lahnstein vereinbart.
14.5 Sollte eine der vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung treten dann die gesetzlichen Bestimmungen.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.